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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §6 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/21/0698 2Stammrechtssatz
An der Rechtmäßigkeit der im Berufungsbescheid erfolgten Versagung einer Aufenthaltsbewilligung wegen nicht zeitgerechter Antragstellung könnte auch der Umstand nichts ändern, daß im Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine Entscheidung über einen vom Fremden gestellten Wiedereinsetzungsantrag (noch) aussteht (Hinweis E 15.12.1994, 94/18/0766).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210641.X01Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010