RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0174

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/25 90/14/0191 3

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotationspflichtigen stärkeren Schwankungen unterliegen, ist eine über das Jahr der Verehelichung hinausgehende Betrachtungsweise geboten, um die wirtschaftlichen Gegebenheiten richtig zu erfassen (Hinweis E 19.12.1990, 90/13/0015; Kohler, Scheidung und Steuern, 62 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130174.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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