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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §936;Rechtssatz
Die für die Verbücherung notwendigen formellen Erfordernisse (exakte Bezeichnung des Grundstückes, Aufsandungserklärung des Verkäufers und Beglaubigung der Unterschriften) sind nur Voraussetzungen für die Eintragung des Eigentumsrechtes, aber nicht für die obligatorische Verpflichtung aus dem Kaufvertrag (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern II, Grundewerbsteuer 1987, Ergänzung U, Rz 124 zu § 1 GrEStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993160047.X04Im RIS seit
14.01.2002