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50 GewerberechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "1. a) ihm die Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises wegen seines Alters, seiner mangelnden Gesundheit oder aus sonstigen, in seiner Person gelegenen wichtigen Gründen nicht zuzumuten ist, oder b) wenn besondere örtliche Verhältnisse für die Erteilung der Nachsicht sprechen, und 2." in §28 Abs1 GewO 1973 mit E v 16.06.92, G317,318/91 ua.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1307.1990Dokumentnummer
JFR_10079384_90B01307_01