RS Vfgh 1992/6/16 B1307/90, B1394/90

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

50 Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung 1973

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "1. a) ihm die Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises wegen seines Alters, seiner mangelnden Gesundheit oder aus sonstigen, in seiner Person gelegenen wichtigen Gründen nicht zuzumuten ist, oder b) wenn besondere örtliche Verhältnisse für die Erteilung der Nachsicht sprechen, und 2." in §28 Abs1 GewO 1973 mit E v 16.06.92, G317,318/91 ua.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B1307.1990

Dokumentnummer

JFR_10079384_90B01307_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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