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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Der Zweck der Heiratsgutbestellung besteht ua darin, daß die Ehegatten bereits ab der Eheschließung in angemessener Weise in ehelicher Gemeinschaft leben können, soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Dotierungspflichtigen eine entsprechende Beitragsleistung erlauben (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0023, 0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130261.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012