RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0261

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der Zweck der Heiratsgutbestellung besteht ua darin, daß die Ehegatten bereits ab der Eheschließung in angemessener Weise in ehelicher Gemeinschaft leben können, soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Dotierungspflichtigen eine entsprechende Beitragsleistung erlauben (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0023, 0024).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130261.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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