RS Vwgh 1995/9/27 92/13/0297

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Firmenwert im gegenständlichen Fall überwiegend durch die auf Gund des Apothekengesetzes geschützte Stellung bedingt, so ist auf Grund der durch das Apothekengesetz normierten Bedarfsprüfung und des daraus resultierenden Konkurrenzschutzes die Nichtabsetzbarkeit des Firmenwertes anzunehmen. Auf Grund dieser Bedarfsprüfung besteht die geschützte Stellung auch dann, wenn im städtischen Bereich dem Kunden mehrere Apotheken zur Verfügung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130297.X05

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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