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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Ist der Firmenwert im gegenständlichen Fall überwiegend durch die auf Gund des Apothekengesetzes geschützte Stellung bedingt, so ist auf Grund der durch das Apothekengesetz normierten Bedarfsprüfung und des daraus resultierenden Konkurrenzschutzes die Nichtabsetzbarkeit des Firmenwertes anzunehmen. Auf Grund dieser Bedarfsprüfung besteht die geschützte Stellung auch dann, wenn im städtischen Bereich dem Kunden mehrere Apotheken zur Verfügung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130297.X05Im RIS seit
06.03.2002