RS Vwgh 1995/9/27 95/21/0473

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §28 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/02/26 92/01/0004 1

Stammrechtssatz

Eine reine Behauptung reicht für die gemäß § 28 Abs 3 VwGG vom Gesetz ausdrücklich geforderte Glaubhaftmachung ebensowenig aus wie die bloße Vorlage einer Fotokopie einer Berufung ohne Eingangsstampiglie bzw ohne Nachweis der Postaufgabe.

Schlagworte

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European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210473.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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