RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0214

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Bei einer bestehenden sittlichen Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft ist für deren Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 auch zu prüfen, ob Aufwendungen, die die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen übersteigen, insbesondere, wenn durch diese Aufwendungen Unterhaltsverpflichtungen gefährdet werden, von der Sittenordnung gutgeheißen werden (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0127). (Hier: Bürgschaft von ca 500.000 ÖS bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca 313.000 ÖS und Sorgepflichten gegenüber drei Personen wird von der Sittenordnung nicht gutgeheißen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992150214.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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