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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Rechtssatz
Bei einer bestehenden sittlichen Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft ist für deren Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 auch zu prüfen, ob Aufwendungen, die die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen übersteigen, insbesondere, wenn durch diese Aufwendungen Unterhaltsverpflichtungen gefährdet werden, von der Sittenordnung gutgeheißen werden (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0127). (Hier: Bürgschaft von ca 500.000 ÖS bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca 313.000 ÖS und Sorgepflichten gegenüber drei Personen wird von der Sittenordnung nicht gutgeheißen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992150214.X02Im RIS seit
07.06.2001