RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0214

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Eine sittliche Verpflichtung iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 besteht nur zwischen Familienangehörigen, die gegenseitig nicht unterhaltspflichtig sind. Eine allgemeine sittliche Pflicht, Dritten beizustehen, besteht hingegen nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992150214.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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