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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Beachte
Siehe jedoch:86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987; Verstärkung gemäß §13 Abs1 Z1 VwGG nicht erforderlich, da Rechtslage vor Einführung der UVS und daher zur Frageder Zuständigkeit dieser Behörden nach § 36 Abs. 2 AVG 1991 keine ausdrückliche Aussage.Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0171/48 E 6. Jänner 1950 VwSlg 1232 A/1950 RS 4Stammrechtssatz
Die Unzuständigkeit der belangten Behörde führt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn sie vom Beschwerdeführer nicht geltend gemacht wurde, zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170427.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.07.2010