RS Vwgh 1995/9/28 94/17/0427

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1995
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;
B-VG Art129a Abs1 Z1;

Beachte

Siehe jedoch:86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987; Verstärkung gemäß §13 Abs1 Z1 VwGG nicht erforderlich, da Rechtslage vor Einführung der UVS und daher zur Frageder Zuständigkeit dieser Behörden nach § 36 Abs. 2 AVG 1991 keine ausdrückliche Aussage.

Rechtssatz

Verfahren über Ordnungsstrafen wegen beleidigender Schreibweise stellen keine solchen wegen Verwaltungsübertretungen iSd Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG dar, und zwar auch dann nicht, wenn die beleidigende Schreibweise in einem Verfahren wegen einer Verwaltungsübertretung gebraucht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170427.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten