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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §34 Abs3;Beachte
Siehe jedoch:86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987; Verstärkung gemäß §13 Abs1 Z1 VwGG nicht erforderlich, da Rechtslage vor Einführung der UVS und daher zur Frageder Zuständigkeit dieser Behörden nach § 36 Abs. 2 AVG 1991 keine ausdrückliche Aussage.Rechtssatz
Verfahren über Ordnungsstrafen wegen beleidigender Schreibweise stellen keine solchen wegen Verwaltungsübertretungen iSd Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG dar, und zwar auch dann nicht, wenn die beleidigende Schreibweise in einem Verfahren wegen einer Verwaltungsübertretung gebraucht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170427.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.07.2010