RS Vwgh 1995/9/28 94/17/0427

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Beachte

Siehe jedoch:86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987; Verstärkung gemäß §13 Abs1 Z1 VwGG nicht erforderlich, da Rechtslage vor Einführung der UVS und daher zur Frageder Zuständigkeit dieser Behörden nach § 36 Abs. 2 AVG 1991 keine ausdrückliche Aussage.

Rechtssatz

Daß die in einer Eingabe enthaltenen Beleidigungen, um strafbar zu sein, mit einem Verhalten der Behörde in dem den Gegenstand der Eingabe bildenden Verfahren begründet sein müßten, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170427.X12

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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