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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der Spruchteil eines Berufungsbescheides, daß "der Abbruch des im Grenzbereich der Grundstücke ... situierten Gebäudes ... nicht aufgetragen" werde, muß als Entscheidung über die Berufung gegen den betreffenden erstinstanzlichen Abbruchauftrag gewertet werden.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060044.X01Im RIS seit
03.05.2001