RS Vfgh 1992/6/17 G35/92

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

L3 Finanzrecht
L3708 Dienstgeberabgabe

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
Wr DienstgeberabgabeG §1
Wr DienstgeberabgabeG §4

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Wr Dienstgeberabgabegesetzes mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §1 und §4 Wr DienstgeberabgabeG.

Der Antragsteller hätte die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm im Wege der Selbstbemessung entrichteten Abgabe nach dem angegriffenen Gesetz mit der Begründung zu stellen, die Abgabeentrichtung hätte sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes als unrichtig erwiesen.

Entscheidungstexte

  • G 35/92
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 17.06.1992 G 35/92

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Selbstbemessung (Finanzverfahren), Dienstgeberabgabe, Finanzverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:G35.1992

Dokumentnummer

JFR_10079383_92G00035_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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