RS Vwgh 1995/9/28 93/17/0251

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/073;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es erweist sich nicht als rechtswidrig, wenn die belangte Behörde schon wegen der wiederholten Nichtaufnahme von bestimmten Getränkelieferungen in das Wareneingangsbuch von einem vorsätzlichen Verhalten ausgegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170251.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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