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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/073;Rechtssatz
Es erweist sich nicht als rechtswidrig, wenn die belangte Behörde schon wegen der wiederholten Nichtaufnahme von bestimmten Getränkelieferungen in das Wareneingangsbuch von einem vorsätzlichen Verhalten ausgegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170251.X02Im RIS seit
20.11.2000