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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Fehlen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der vom Erhebungsorgan herangezogenen Betriebe jegliche Feststellungen dahingehend, in welcher Lage sich diese Betriebe befinden, so ist dieser Verfahrensmangel im Hinblick darauf, daß der Bf im gesamten Verwaltungsverfahren ausgeführt hat, daß die herangezogenen Vergleichsbetriebe nach ihrer Lage bzw ihrem Leistungsangebot mit seinem Betrieb nicht vergleichbar seien, als wesentlich iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit b und § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG zu bewerten.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid" Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verhältnis zu anderen Materien Normen VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170390.X05Im RIS seit
11.09.2001