RS Vwgh 1995/10/3 92/12/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1995
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §20 Abs3;
PVWO 1967 §10 Abs3 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Zwar setzt das PVG die Schriftform für Wahlvorschläge fest, läßt jedoch offen, in welcher Form die Wahlvorschläge einzubringen sind. Lege non distinguente kommen dafür die persönliche, aber auch die postalische Übermittlung in Betracht. § 10 Abs 3 lit a PVWO steht dem nicht entgegen, umfaßt doch die Überreichung (ohne ausdrückliche Einschränkung auf persönliche Überreichung) auch die Form der postalischen Übermittlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120190.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten