RS Vwgh 1995/10/3 92/12/0190

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Veröffentlicht am 03.10.1995
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §20 Abs3;
PVWO 1967 §10 Abs1;

Rechtssatz

Die dreitägige Mängelbehebungsfrist nach § 10 Abs 1 PVWO setzt die rechtzeitige Einbringung eines Wahlvorschlages (arg: ..."die innerhalb der Einreichungsfrist ... überreichten Wahlvorschläge zu prüfen und festgestellten Mängel ...") voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120190.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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