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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §20 Abs3;Rechtssatz
Die dreitägige Mängelbehebungsfrist nach § 10 Abs 1 PVWO setzt die rechtzeitige Einbringung eines Wahlvorschlages (arg: ..."die innerhalb der Einreichungsfrist ... überreichten Wahlvorschläge zu prüfen und festgestellten Mängel ...") voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120190.X04Im RIS seit
11.07.2001