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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;Rechtssatz
Auch die mehrmalige, nicht unter Umgehung der Grenzkontrolle erfolgte Einreise in das Heimatland stellt gewöhnlich eine Unterschutzstellung unter das Heimatland dar (Hinweis E 31.5.1995, 94/01/0795).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995010055.X01Im RIS seit
20.11.2000