RS Vwgh 1995/10/4 95/01/0055

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Veröffentlicht am 04.10.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art1 AbschnC Z1;

Rechtssatz

Auch die mehrmalige, nicht unter Umgehung der Grenzkontrolle erfolgte Einreise in das Heimatland stellt gewöhnlich eine Unterschutzstellung unter das Heimatland dar (Hinweis E 31.5.1995, 94/01/0795).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995010055.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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