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10 VerfassungsrechtNorm
StGG Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und Anhaltung; Fehlen eines inländischen Wohnsitzes keine Rechtfertigung für FluchtverdachtRechtssatz
Der gemäß §35 litb VStG für die Zulässigkeit einer Festnahme erforderliche begründete Verdacht, daß sich der Betretene der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, kann nicht allein durch das Fehlen eines inländischen Wohnsitzes gerechtfertigt werden. Dieser Verdacht wird auch nicht durch einen (sogar in provozierender Weise geäußerten, aber) den Tatsachen entsprechenden Hinweis begründet, daß bei einer Strafverfolgung wegen einer Verwaltungsübertretung bei im Ausland wohnhaften Tätern objektive Schwierigkeiten bestehen.
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, FestnehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B738.1990Dokumentnummer
JFR_10079378_90B00738_01