RS Vwgh 1995/10/10 94/05/0276

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Veröffentlicht am 10.10.1995
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Index

L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art139 Abs1;
ROG NÖ 1976 §14 idF 8000-5;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer naturschutzbehördlichen oder einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung für ein bestimmtes Bauvorhaben stellt keine Änderung von tatsächlichen Verhältnissen dar, auf deren Grundlage unter Umständen ein Flächenwidmungsplan gesetzwidrig werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050276.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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