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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Das Vorliegen einer naturschutzbehördlichen oder einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung für ein bestimmtes Bauvorhaben stellt keine Änderung von tatsächlichen Verhältnissen dar, auf deren Grundlage unter Umständen ein Flächenwidmungsplan gesetzwidrig werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050276.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009