RS Vwgh 1995/10/10 95/05/0203

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Veröffentlicht am 10.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf rasche Durchführung des Vollstreckungsverfahrens ist aus dem VVG nicht ableitbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050203.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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