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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Behörde kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, sie hätte eine nicht normierte Verfügung gewollt (hier war zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides nach dem FrPolG ein Abschiebungsaufschub in Ansehung der Vollstreckung einer Ausweisung nicht vorgesehen).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020247.X01Im RIS seit
11.07.2001