RS Vwgh 1995/10/10 95/05/0193

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Veröffentlicht am 10.10.1995
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
BauO Wr §134a;
BauRallg;

Rechtssatz

Mit der Behauptung, die beabsichtigten Baumaßnahmen ließen eine Verminderung der Wohnqualität für die Mieter des Hauses des Nachbarn erwarten, hat dieser keine Einwendungen iSd § 134a Wr BauO erhoben, da dieses Vorbringen keinerlei Bezug auf die dort genannten subjektiven öffentlichen Nachbarrechte erkennen läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050193.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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