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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es ist nicht einzusehen, daß der Emittent einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur Hintanhaltung der im § 23 Abs 2 OÖ BauO 1976 umschriebenen Umwelteinwirkungen haben soll (Hinweis Hauer, Kann sich der Inhaber eines immissionsträchtigen Betriebes im Baubewilligungsverfahren gegen eine heranrückende Wohnbevölkerung wehren, ÖJZ 1995, 361).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050026.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009