RS Vwgh 1995/10/10 95/20/0504

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Veröffentlicht am 10.10.1995
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §3;
AsylG 1991 §4;

Rechtssatz

Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 AsylG 1991 steht dem ASt auf Ausdehnung der Gewährung von Asyl die gleiche Rechtsstellung zu wie dem asylwerbenden Ehegatten. Gleiche Rechtsstellung kann aber nicht die AsylGEWÄHRUNG für den Ehegatten des AsylWERBERS bedeuten, denn ein anhängiges Asylverfahren bedeutet, daß Asyl (noch) nicht gewährt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200504.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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