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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Insoweit die Nachbarn durch die Änderung des Gegenstandes in der Verfolgbarkeit der Rechte gehindert würden, können sie gegen die Genehmigung des geänderten Vorhabens auch noch in der Berufung Einwendungen erheben (Hinweis E 8.11.1994, 93/04/0079).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere RechtsproblemeMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050247.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
24.08.2009