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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/18 90/03/0259 1Stammrechtssatz
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO liegt nicht im Ermessen der Behörde
(Hinweis E 1.7.1968,1219/66, VwSlg 7383 A/1968). Der Antragsteller hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmebewilligung, wenn die in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen zutreffen.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030175.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018