RS Vwgh 1995/10/11 95/03/0211

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Veröffentlicht am 11.10.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §30 Abs2;
LuftfahrtG 1958 §56 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/03/0212

Rechtssatz

§ 30 Abs 2 LuftfahrtG räumt nur scheinbar dem Inhaber eines Militärluftfahrerscheines ein rechtlich geschütztes Interesse am erleichterten Erwerb eines Zivilluftfahrerscheines ein: § 30 Abs 2 LuftfahrtG bestimmt nämlich auch, daß der BMLV - ohne Angabe von Gründen - einen Einwand erheben kann. Aus letzterem ist somit abzuleiten, daß nach dem LuftfahrtG dem Interesse eines Inhabers eines Militärluftfahrerscheines auf erleichterten Erwerb eines Zivilluftfahrerscheines kein rechtlicher Schutz zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995030211.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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