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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/03/0212Rechtssatz
§ 30 Abs 2 LuftfahrtG räumt nur scheinbar dem Inhaber eines Militärluftfahrerscheines ein rechtlich geschütztes Interesse am erleichterten Erwerb eines Zivilluftfahrerscheines ein: § 30 Abs 2 LuftfahrtG bestimmt nämlich auch, daß der BMLV - ohne Angabe von Gründen - einen Einwand erheben kann. Aus letzterem ist somit abzuleiten, daß nach dem LuftfahrtG dem Interesse eines Inhabers eines Militärluftfahrerscheines auf erleichterten Erwerb eines Zivilluftfahrerscheines kein rechtlicher Schutz zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030211.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015