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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/03/0212Rechtssatz
Die Ausbildung und Betätigung als Militärluftfahrer dient ausschließlich öffentlichen Interessen. Der Umstand, allenfalls vom erleichterten Erwerb eines Zivilluftfahrerscheines ausgeschlossen zu sein, hindert rechtlich nicht dessen Erteilung bei Vorliegen der dafür erforderlichen allgemeinen Voraussetzungen. Insofern zeigt das LuftfahrtG, daß ein Entzug des Militärluftfahrerscheines nicht in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift und daher darüber nicht bescheidmäßig abzusprechen ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DiversesAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030211.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015