RS Vwgh 1995/10/12 95/06/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1995
beobachten
merken

Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §5;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein subjektives Recht darauf, daß in allen Belangen die Unterlagen § 5 BauPolG Slbg entsprechen, haben die Nachbarn nach stRSp des VwGH nicht (vgl die unter Z 4 auf Seit 288 ff bei Hauer, Der Nachbar im Baurecht, vierte Aufl, wiedergegebene Judikatur des VwGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995060100.X03

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten