Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Bebauung benachbarter Grundstück nicht in einem dichteren Ausmaß erfolgt, als die auf seinem eigenen Grundstück.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060081.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009