Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Rechte des Nachbarn können durch eine zu hohe Geschoßflächenzahl insoweit berührt sein, als dadurch die Gebäudehöhe oder - als Folge der Größe der einzelnen Geschoßflächen - die Lage des Baukörpers zu den Seitenabständen bestimmt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060081.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009