RS Vwgh 1995/10/12 94/06/0155

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Veröffentlicht am 12.10.1995
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §40 Abs3;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Baueinstellungsverfügung gem § 40 Abs 3 Vlbg BauG 1972 ermöglicht nicht eine neuerliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des bereits formell rechtskräftigen Bescheides über die Baueinstellung. Die Behörde hat daher nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlassung des formell rechtskräftigen Bescheides über die Einstellung der Bautätigkeiten überhaupt vorgelegen sind.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060155.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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