RS Vwgh 1995/10/12 95/06/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1995
beobachten
merken

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

§ 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 enthält kein Recht des Inhabers eines Gewerbebetriebs, welcher auf einem Nachbargrundstück zu einem projektierten Bau bereits besteht, daß das Bauwerk dann nicht (oder etwa in einem größeren Abstand) errichtet werde, wenn sich die Emissionen aus dem Gewerbebetrieb als unzulässige Immissionen auf dem Grundstück, auf welchem das Bauwerk errichtet werden soll, darstellen würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995060163.X04

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten