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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Gemeindebehörden haben bei der Entscheidung über die Erteilung einer Grundteilungsbewilligung gemäß § 34 Vlbg RPG vom geltenden Flächenwidmungsplan auszugehen. Die Frage eines allfälligen Widerspruches zu den Zielen des § 2 Vlbg RPG ist auf dessen Basis zu beurteilen. Es ist daher verfehlt, die beabsichtigte Grundteilung nicht nur an der derzeitigen Widmung (hier: Bauerwartungsland), sondern überdies an den (für die Erlassung des Flächenwidmungsplanes maßgebenden) Generalklauseln des § 2 Abs 1 Vlbg RPG zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060075.X03Im RIS seit
03.05.2001