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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Versäumung eines Mängelbehebungsauftrags; Verbleiben der Eingabe in einem Aktentrog eines mit der Postaufgabe betrauten Bekannten kein minderer Grad des VersehensRechtssatz
Es handelt sich nicht bloß um einen minderen Grad des Versehens, wenn die Eingabe, mit der die Antragstellerin dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes zur Behebung von Mängeln nachzukommen gedachte, ohne Vorliegen besonderer Umstände in einem "Aktentrog" eines Bekannten der Antragstellerin, den sie damit betraut hatte, diese Eingabe zur Post zu bringen, unentdeckt liegen blieb. Dabei ist das Verschulden desjenigen, den die Antragstellerin mit der Postaufgabe betraute, einem Verschulden der Antragstellerin gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1369.1991Dokumentnummer
JFR_10079376_91B01369_01