RS Vwgh 1995/10/12 95/06/0193

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Veröffentlicht am 12.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §62 Abs4;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Ein Berichtigungsbescheid bildet mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit, was zur Folge hat, daß der Berichtigungsbescheid demselben Instanzenzug unterliegt wie der von ihm berichtigte Bescheid.

Schlagworte

Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995060193.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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