RS Vwgh 1995/10/13 95/17/0055

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Veröffentlicht am 13.10.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Dadurch, daß die LReg als Vorstellungsbehörde die in der Unzuständigkeit der Gemeindevertretung zur Erlassung des Berufungsbescheides gelegene Rechtswidrigkeit nicht wahrgenommen hat, belastete sie ihrerseits den angefochtenen Vorstellungsbescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170055.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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