RS Vwgh 1995/10/17 94/08/0236

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AngG §16;
KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst §3 Abs5;
KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst §3 Abs6;
KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst §3 Abs7;

Rechtssatz

Die Regelung des § 3 Abs 7 KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst gilt mangels einer diesbezüglichen Einschränkung auch dann, wenn ein befristetes Dienstverhältnis während des ersten Monates - als Dienstverhältnis auf Probe ausgestaltet wird, weil auch in einem solchen Fall die Probezeit als "Zeit eines befristeten Dienstverhältnisses" zu werten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080236.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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