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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §16;Rechtssatz
Die Regelung des § 3 Abs 7 KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst gilt mangels einer diesbezüglichen Einschränkung auch dann, wenn ein befristetes Dienstverhältnis während des ersten Monates - als Dienstverhältnis auf Probe ausgestaltet wird, weil auch in einem solchen Fall die Probezeit als "Zeit eines befristeten Dienstverhältnisses" zu werten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080236.X03Im RIS seit
11.07.2001