RS Vwgh 1995/10/17 94/08/0269

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/27 90/04/0265 11

Stammrechtssatz

Offenkundig iSd § 45 Abs 1 AVG ist eine Tatsache dann, wenn sie entweder allgemein bekannt (notorisch) oder der Behörde im Zuge ihrer Amtstätigkeit bekannt und dadurch "bei der Behörde notorisch" ("amtsbekannt") geworden ist (Hinweis E 23.1.1986, 85/02/0210).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080269.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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