RS Vwgh 1995/10/17 94/08/0269

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/28 91/17/0064 3

Stammrechtssatz

Offenkundig sind nach der Rechtsprechung des VwGH solche Tatsachen, deren Richtigkeit, der allgemeinen Überzeugung entsprechend, der Behörde als wahr bekannt sind (Hinweis E 25.9.1978, 1959/77; E 20.1.1984, 83/17/0173). Der allgemeinen Überzeugung entsprechend bzw allgemein bekannt sind Tatsachen, von denen zufolge der Lebenserfahrung anzunehmen ist, daß sie jedermann kennt oder doch jedermann ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Fachkenntnisse (Hinweis E 6.11.1972, 743/72, VwSlg 8311 A/1972; E 5.3.1976, 1529/75) bekannt sein könnten (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080269.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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