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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §23 Abs3;Rechtssatz
Die Satzung der bf Betriebskrankenkasse mit ihren rechtskräfig genehmigten Änderungen in der ordnungsgemäß kundgemachten Fassung ist unabhängig davon gültig, ob sie auch (gemessen an den Modalitäten ihres Zustandekommens oder am Gesetz) rechtmäßig ist und ist bis zu ihrer allfälligen Aufhebung durch den VfGH anzuwenden (Hinweis E 21.9.1993, 93/08/0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080110.X06Im RIS seit
28.11.2001