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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
In Anbetracht der branchenbedingten Besonderheiten des Außendienstes von Angestellten in der Versicherungsbranche, insbesondere der qualitativen und sonstigen Anforderungen dieses Dienstes (gerade bei der Schulung erweist sich erst die Ungeeignetheit so manchen Mitarbeiters), erscheint es nicht unsachlich zu sein, wenn die Kollektivvertragsparteien bei Festlegung des Sonderzahlungsanspruches im ersten Halbjahr der Beschäftigung zwischen den Gruppen der branchenfremden und der branchenerfahrenen Angestellten gem § 3 Abs 7 KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst nach befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen differenzieren und damit auf den bei diesen Gruppen im Durchschnitt gegebenen typischerweise verschiedenen Aufwand bei der Ausbildung Bedacht nehmen.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080236.X05Im RIS seit
11.07.2001