Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §143;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß sich aus § 143 ABGB die Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für Abgabenschulden der Eltern ergibt. Diese Bestimmung normiert zwar, daß das Kind unter bestimmten Voraussetzungen seinen Eltern den Unterhalt schuldet; bei der Übernahme einer Bürgschaft bzw der Zahlung von Einkommensteuerschulden handelt es sich aber nicht um Unterhaltsleistungen (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105).
Schlagworte
OpferrenteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130145.X02Im RIS seit
20.11.2000