RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §143;
EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß sich aus § 143 ABGB die Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für Abgabenschulden der Eltern ergibt. Diese Bestimmung normiert zwar, daß das Kind unter bestimmten Voraussetzungen seinen Eltern den Unterhalt schuldet; bei der Übernahme einer Bürgschaft bzw der Zahlung von Einkommensteuerschulden handelt es sich aber nicht um Unterhaltsleistungen (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105).

Schlagworte

Opferrente

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130145.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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