Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
GewStG §7 Z6;Rechtssatz
Der Gesellschafter-Geschäftsführer der SteuerberatungsGmbH ist in deren Organismus eingegliedert (Hinweis E 2.10.1984, 84/14/0041) und die ihm ausgezahlten "Subhonorare" für seine steuerberatende Tätigkeit stellen Vergütungen für dessen Tätigkeit im Betrieb der GmbH dar. Im Hinblick auf die Gesetzesbestimmung "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" in § 7 Z 6 GewStG 1953 sind nicht nur Bezüge aus einem Dienstverhältnis, sondern für eine Leistung im Betrieb unter welchem Rechtstitel immer gewährte Bezüge hinzurechnungspflichtig (Hinweis E 2.10.1984, 84/14/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130151.X01Im RIS seit
20.11.2000