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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Rechtssatz
Es besteht keine sittliche Verpflichtung, daß ein Kind sich für Abgabenschulden der Mutter verbürgt, die deshalb in so großer Höhe aushaften, weil die Mutter über viele Jahre keine Abgabenerklärungen abgegeben hat. Daran ändert nichts, wenn die Mutter, weil im Steuerrecht unkundig, ihre steuerlichen Agenden einem Vertreter (Wirtschaftstreuhänder) übertragen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130145.X04Im RIS seit
20.11.2000