RS Vwgh 1995/10/18 93/13/0290

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §47 Abs1;
VwGG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/27 91/13/0226 2

Stammrechtssatz

Dem Fall, daß der Bf hinsichtlich aller Beschwerdepunkte klaglos gestellt wurde, muß der Fall gleichgehalten werden, daß die Klaglosstellung nur in einem Beschwerdepunkt erfolgte, im übrigen jedoch die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war, weshalb auch in diesem Fall der Schriftsatzaufwand nur im gekürzten Ausmaß gebührt (Hinweis E 27.5.1981, 81/09/0006).

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Gültigkeit der Kostenbestimmungen Zeitlich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130290.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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