RS Vwgh 1995/10/18 95/21/0417

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
BVG über die Beseitigung rassischer Diskriminierung 1973 Art1 Abs1;
FrG 1993 §18;

Rechtssatz

Die im Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Fremden als "Mitglied einer Zigeunersippe" mit ihrer im konkreten Fall insgesamt erkennbaren negativen Wertung ist mit Art I Abs 1 BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl 1973/390, nicht zu vereinbaren und hat daher im Bescheid einer österreichischen Verwaltungsbehörde keinen Platz (hier: Erlassung eines Aufenthaltsverbotes).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210417.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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