RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0145

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Die Übernahme einer Bürgschaft kann zwischen nahen Angehörigen sittlich geboten sein (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0021). Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer sittlichen Verpflichtung gehört, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Übernahme der Bürgschaft nicht entziehen kann. Dabei ist nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden sittlichen Anschauungen entscheidend. Es reicht nicht aus, daß das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muß vielmehr durch die Sittenordnung geboten sein (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130145.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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